Der Immobilien Gutachter: Diese Dinge sollte man wissen!

Die generellen Arbeitsinhalte eines Immobiliengutachters bzw. -sachverständigen sind im Wesentlichen die Erstellung von Gutachten und die Beurteilung des Verkehrs- bzw. Marktwertes von Immobilien. Diese Wertermittlungen und Gutachten werden in der Regel dazu verwendet, um einen steuerlichen, rechtlichen oder versicherungstechnischen Fall zu klären. Dagegen ist die Marktwertermittlung vor allem für den Immobilienhandel von großer Bedeutung.
Wer für einen solchen Anwendungsfall auf der Suche nach einem seriösen Immobilien Gutachter ist, der sollte sich zu aller erst mit der Differenzierung der genauen Berufsbezeichnungen auseinandersetzen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Begriff Immobiliensachverständiger rechtlich nicht geschützt ist, darf sich zunächst jeder als solcher bezeichnen. Genauer gesagt gelten Personen ohne einschlägige Ausbildung als „freie Gutachter“. Nachteil solcher Immobiliengutachter ist allerdings, dass deren Dokumente vor Gericht und behördlichen Einrichtungen praktisch nichts wert sind. Man bezeichnet sie daher als nicht rechtssicher.
Wer dagegen auf der Suche nach einer seriösen und rechtssicheren Einschätzung bezüglich seiner Immobilie ist, der sollte unbedingt darauf achten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter zu konsultieren. Diese werden nach einer umfassenden Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) entsprechend als solche ernannt.
Hierbei gibt es noch einen Sonderfall: Werden solche anerkannte und vereidigte Gutachter direkt von öffentlichen Einrichtungen wie Gerichten bestellt, dann werden sie auch als staatlich anerkannte Gutachter bezeichnet.
Klassische Anwendungsfälle, zu denen ein Immobiliengutachter konsultiert wird, sind demnach die Beurteilung und monetäre Quantifizierung von baulichen Mängeln, Sturm- und Brandschäden sowie die nach § 194 BauGB zu erfolgende Verkehrswertermittlung. Die Verkehrswertermittlung ist vor allem beim Handel mit Immobilien sowie in Folge von Scheidungs- oder Erbschaftsverfahren notwendig.
Hierbei kann jedoch noch eine weitere Differenzierung erfolgen: So werden Gutachten zum Immobilienhandel meist als Kurzgutachten erstellt. Hierbei wird die Verkehrswertermittlung mit geringerem Aufwand durchgeführt. So werden beispielsweise einschlägige Dokumente und Unterlagen wie der Grundbuchauszug oder die Wohnflächenberechnung nicht zur Bewertung herangezogen. Dennoch wird es anhand der drei gängigen Methoden zur Immobilienbewertung erstellt. Dazu zählen das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren. Darüber hinaus enthält das Kurzgutachten auch eine Gebäude- und Grundstücksbeschreibung sowie eine Fotodokumentation.
Das gerichtsfeste Vollgutachten wird dagegen meist im Zuge von Zwangsversteigerungen, Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten angewandt. Im Vergleich zum Kurzgutachten enthält es detaillierte Angaben rund um das Grundstück und das Objekt. Dies sind unter anderem entsprechende Grundbuchauszüge, Grundstückstopografien sowie weitere Besonderheiten wie Informationen zu Wohnrechten oder bestehenden Denkmalschutzauflagen.
Bis zum Jahre 2009 unterlagen die Immobilien Gutachter noch der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Seit diesem Jahr sind die Kosten für den Gutachter allerdings frei verhandelbar. Dennoch wird die Vergütung vor allem bei Gutachten für Streitfälle vor Gericht gerne nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz bestimmt.
Grundsätzlich werden Sachverständige nach Umfang und Komplexität ihrer Aufgabe sowie anhand ihrer Qualifikation bezahlt. Gleichermaßen spielen auch Größe und Lage des zu beurteilenden Objekts eine maßgebliche Rolle über die Höhe der Kosten. Letztlich können diese bis zu 1,5 % des gesamten Objektwertes betragen.

Weitere Informationen finden Sie bei VePa GmbH Immobilien.


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